Die jüngste Sitzung des Wernecker Marktgemeinderates startete mit einer Ortsbegehungen in Vasbühl und Eßleben. Anschließend tagte das Gremium im Eßlebener Feuerwehraus. Zur Diskussion stand auf Antrag von Gemeinderat Steffen Rumpel, ob die Gemeinde gegen den Kreisumlagebescheid 2024 einen Rechtsbehelf einlegt. Nachdem im Haushaltsrecht das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden sei, müsste direkt beim Verwaltungsgericht in Würzburg Klage erhoben werden, erklärte Bürgermeister Sebastian Hauck. Hierfür sah er aber keinerlei Grund. Auch bei der Abstimmung im Gemeinderat fand sich niemand, der eine Klage befürwortete.
Werneck