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Schweinfurt/München: Wieder Ärger mit Corona-Soforthilfen in Bayern: Wer das Geld schon zurückgezahlt hat, kann nicht mehr auf Erlass hoffen

Schweinfurt/München

Wieder Ärger mit Corona-Soforthilfen in Bayern: Wer das Geld schon zurückgezahlt hat, kann nicht mehr auf Erlass hoffen

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    Für die Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe gibt es zwei verschiedene Fristen, abhängig von der Unternehmensform.
    Für die Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe gibt es zwei verschiedene Fristen, abhängig von der Unternehmensform. Foto: Robert Michael (dpa, Symbolbild)

    Während der Corona-Pandemie haben Betriebe von Bund und Ländern finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie aufgrund der Lockdowns in Not geraten sind. "Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe von 5000 Euro bis zu 30.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung im März 2020. Jetzt gibt es erneut Ärger mit dem Erlass von Rückzahlungen.

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