Die seit Wochenbeginn in Bayern geltenden jüngsten Änderungen der Corona-Maßnahmen treffen ab Mittwoch, 14. April, auch den Landkreis Schweinfurt. Nachdem der Inzidenzwert seit Samstag an drei Tagen in Folge den Schwellenwert 100 überschritten hat, müssen Kunden des Einzelhandels ab Mittwoch beim Termin-Einkauf ("Click&Meet") einen aktuellen Corona-Test vorlegen, oder Waren telefonisch oder im Internet bestellen und abholen ("Call/Click&Collect"). Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, wenn es sich um einen PCR-Test handelt. Falls der Kunde einen negativen Schnelltest vorlegt, darf dieser maximal 24 Stunden alt sein. Ausgenommen bleiben davon Geschäfte, die Lebensmittel verkaufen.
Gerolzhofen