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Schweinfurt: Zweieinhalb Jahre Haft plus Alkoholtherapie

Schweinfurt

Zweieinhalb Jahre Haft plus Alkoholtherapie

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    Zweieinhalb Jahre Haft plus Alkoholtherapie
    Zweieinhalb Jahre Haft plus Alkoholtherapie Foto: Oliver Berg (dpa)

    Angeklagt war die körperliche Auseinandersetzung Ende März letzten Jahres im Flur einer Unterkunft im Ankerzentrum in Geldersheim als versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Einen Tötungsvorsatz sah das Gericht nach dreitägiger Verhandlung jedoch nicht als erwiesen an – wie zuvor bereits Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidigung. Gefährlich war die Körperverletzung, die ein 26-jähriger Asylbewerber seinem 21-jährigen Landsmann am 25. März 2021 nach reichlich Alkoholgenuss im Streit beigebracht hatte, jedoch allemal.

    Für mehrere – zum Glück nur oberflächliche – Messerschnitte im Gesicht des jüngeren Zechbruders und zwei Schläge mit einer vollen Bierdose gegen dessen Kopf verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung des 26-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an. Denn ursächlich für die Straftat, so die Vorsitzende, sei die Alkoholsucht des Angeklagten gewesen. Ohne Therapie drohten weitere solcher Straftaten.

    Schnitte mit Gemüsemesser

    Was war geschehen? In jener Märznacht trafen die beiden Männer, die regelmäßig zusammen Alkohol konsumierten und häufig danach in Streit gerieten, auf dem Flur aufeinander. Dazu gibt es den Videobeleg einer Überwachungskamera und eine Zeugenaussage. Plötzlich schlug der Angeklagte auf den Jüngeren ein, der ihn zuvor möglicherweise mit Worten provoziert hatte. Der Angeklagte kam aus der Küche, hatte ein kleines Gemüsemesser in der Hand und eine Bierdose.

    Bei der folgenden Handgreiflichkeit muss der 26-Jährige dem Jüngeren mehrfach mit dem Messer oberflächliche Schnittverletzungen im Gesichtsbereich beigebracht haben. Genau ist dies im Video nicht zu erkennen. Als beide zu Boden fielen, schlug der Angeklagte dem 21-Jährigen noch zweimal eine volle Bierdose gegen den Kopf. Dass die Schnittverletzungen vom Gemüsemesser stammen müssen, hat der Rechtsmediziner von der Uni Würzburg in seinem Gutachten festgestellt. Eine Getränkedose könne, wie dies zuvor gemutmaßt wurde, derlei glatte Schnitte nicht verursachen. Gezielt und vorsätzlich seien diese aber wohl nicht zugefügt worden, sondern eher beiläufig, so der Gutachter. Ein Tötungsvorsatz wäre demnach vom Tisch.

    Drei Promille in der Blutbahn

    Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Angeklagten am Tattag angesichts einer Drei-Promille-Alkoholisierung erheblich verminderte Einsichts- und Schuldfähigkeit. Eine "alkoholinduzierte Psychose" könne nicht ausgeschlossen werden. Der Staatsanwalt forderte für die gefährliche Körperverletzung eine Haftstrafe von drei Jahren plus Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, wie vom psychiatrischen Sachverständigen empfohlen. Dem schloss sich der Nebenklägeranwalt an.

    Die Verteidigerin plädierte für eine zweijährige Haftstrafe plus Entzugstherapie. Mit zweieinhalb Jahren liegt das Gerichtsurteil genau in der Mitte. "Bei erfolgreicher Therapie müssen Sie nachher nicht mehr in Haft", sagte die Vorsitzende zum Angeklagten. Der verstand nicht, warum er überhaupt in U-Haft sitzt. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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