Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis war ein 15-jähriger mit einem Kleinkraftrad unterwegs, als er am Dienstag, kurz nach 12.30 Uhr, im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung kontrolliert wurde.
Da der Jugendliche lediglich im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse AM war, wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.