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WALDBRUNN: 52 Baugrundstücke mit möglichst wenig Vorgaben

WALDBRUNN

52 Baugrundstücke mit möglichst wenig Vorgaben

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    Von der bestehenden Bebauung (links und im Hintergrund) bis zum Wirtschaftsweg (am rechten Bildrand) soll sich bei Waldbrunn das Baugebiet Wiesengrund II auf einer Fläche von 13 Hektar erstrecken. Im Vordergrund die Kreisstraße Wü 12 die Waldbrunn und Eisingen verbindet.
    Von der bestehenden Bebauung (links und im Hintergrund) bis zum Wirtschaftsweg (am rechten Bildrand) soll sich bei Waldbrunn das Baugebiet Wiesengrund II auf einer Fläche von 13 Hektar erstrecken. Im Vordergrund die Kreisstraße Wü 12 die Waldbrunn und Eisingen verbindet. Foto: Foto: Herbert Ehehalt

    Rund zehn Jahre nachdem die Gemeinde Waldbrunn zuletzt das Baugebiet „Am Forst“ in Angriff nahm, soll nun auch der „Wiesengrund II“ in zwei Bauabschnitten erschlossen werden. Nach der Präsentation des Gesamtkonzepts in der jüngsten Sitzung fasste der Gemeinderat die notwendigen Beschlüsse – unter anderem auch zur vorzeitigen Bürgerbeteiligung sowie Beteiligung öffentlicher Belange.

    In zwei Bauabschnitten will man das Baugebiet „Wiesengrund II“ am östlichen Ortseingang in Richtung Eisingen erschließen. Im ersten Bauabschnitt sollen jene Grundstücke in Bauland umgewandelt werden, die sich bereits im Besitz der Gemeinde befinden, berichtete Bürgermeister Hans Fiederling in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

    Rund 150 neue Baugrundstücke soll es auf einer Gesamtfläche von etwa 13 Hektar nach Abschluss der beiden Bauabschnitte geben. Durch die besondere Konstellation bleibt allerdings ein beträchtlicher Flächenanteil als Grünfläche erhalten. Denn der Bereich unter der bestehenden Hochspannungsfreileitung bleibt weiterhin unbebaut. Beidseitig der 220-KV-Leitung bleibt jeweils ein 20 Meter breiter Schutzbereich.

    Die so genannte Baubeschränkungszone in dem betreffenden Bereich umfasst ebenfalls beidseitig jeweils 40 Meter. Durch die weiterhin unbebaute Fläche entsteht ein ökologisch attraktiver Grüngürtel zwischen der vorhandenen Bebauung und dem künftigen Neubaugebiet. Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen soll darüber hinaus eine weitere 20-KV-Leitung als Erdverkabelung verlegt werden. Allerdings betreffen beide Leitungen den ersten Bauabschnitt nicht, verdeutlichte ein Mitarbeiter des mit der Bauleitplanung beauftragten Ingenieurbüros Arz.

    Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist ein Gebiet, etwas größer als der jetzige Bebauungsplan, als Bauerwartungsland ausgewiesen. Die gesamte überplante Fläche bis zur Eisinger Straße (WÜ 12) ist im neuen FNP, der derzeitig bei den Behörden bearbeitet wird, als Bauerwartungsland vorgesehen, so Bürgermeister Fiederling. Der für den ersten Abschnitt vorgesehene Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 3,6 Hektar. Neben einem Spielplatz sollen hier 52 Bauplätze in einer Größe zwischen 400 und 600 Quadratmeter entstehen. Identisch zum Baugebiet „Am Forst“ sollen sich die Festsetzungen des Bebauungsplans auf möglichst wenige und nur notwendige Vorgaben beziehen, entschied der Gemeinderat.

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