Kundinnen und Kunden haben seit 1. Januar 2023 ein Anrecht darauf, ihre "To-Go"-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, die der Bundestag im Mai 2021 beschlossen hatte. Doch was bedeuten die neuen Vorgaben? Für wen gelten sie, und was ändert sich für die Gastrobranche in Unterfranken? Ein Überblick:
Würzburg/Berlin