Seit diesem Mittwoch gilt im Freistaat zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Wer gegen sie verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Was ist aber, wenn man mit der Bahn unterwegs ist und zum Beispiel aufgrund von Verspätung erst nach 21 Uhr am Zielort ankommt?
Würzburg/Schweinfurt