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Würzburg: Bayern hat die Vorschriften für Pflegeheime gelockert: Was das für Personal und Bewohner jetzt bedeutet

Würzburg

Bayern hat die Vorschriften für Pflegeheime gelockert: Was das für Personal und Bewohner jetzt bedeutet

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    Beispiel Zimmergröße: Laut bayerischem Gesetz müssen Einzelzimmer in Heimen mindestens 14 Quadratmeter groß sein. Für Häuser, die vor 2011 gebaut wurden, gilt das nun nicht mehr.
    Beispiel Zimmergröße: Laut bayerischem Gesetz müssen Einzelzimmer in Heimen mindestens 14 Quadratmeter groß sein. Für Häuser, die vor 2011 gebaut wurden, gilt das nun nicht mehr. Foto: Getty Images

    Steigende Nachfrage, Personalmangel, knappe Kassen – und trotzdem eine gute Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern: Dieser Spagat ist für die Betreiber von Pflegeheimen immer schwieriger geworden. Seit 1. Januar haben sie es leichter: Die bayerische Staatsregierung hat bauliche und personelle Standards gesenkt.

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