Bis zum 31. Oktober diesen Jahres müssen alle Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Danach wird die Grundsteuer bundesweit dann neu berechnet. Dies ist nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat.
Würzburg/Schweinfurt