Staatliche Dienstgebäude in Bayern werden am 29. April sowie am 1. Mai beflaggt. Das teilte die Regierung von Unterfranken mit. Aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung der Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg hat der Bayerische Ministerpräsident die Beflaggung für Mittwoch, 29. April, angeordnet.
Am Freitag, 1. Mai, erfolgt die Beflaggung zum Tag der Arbeit. Dieser ist ein internationaler Feiertag, der weltweit in zahlreichen Staaten gefeiert wird. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Auch den Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken sowie den sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde für beide Tage empfohlen, entsprechend zu verfahren.