Die Verhandlung um das Zeigen eines Hitlergrußes durch einen Verantwortlichen der Würzburger "Querdenker"-Szene hat vor dem Würzburger Amtsgericht zu einem Freispruch geführt. Zwar sei die Geste "objektiv" ein Hitlergruß gewesen, so die Richterin in ihrer Begründung. Subjektive Absicht sei jedoch nicht nachweisbar. Gegen dieses Urteil von Mitte August hat die Staatsanwaltschaft Würzburg nun Berufung eingelegt.
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