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Würzburg: Berufung im Würzburger Hitlergruß-Prozess: Staatsanwaltschaft will "Verurteilung wegen Volksverhetzung"

Würzburg

Berufung im Würzburger Hitlergruß-Prozess: Staatsanwaltschaft will "Verurteilung wegen Volksverhetzung"

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    Die Geste eines "Querdenkers" war laut Amtsgericht Würzburg ein "objektiver" Hitlergruß, Absicht sei jedoch nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft widerspricht und unterstellt Volksverhetzung.
    Die Geste eines "Querdenkers" war laut Amtsgericht Würzburg ein "objektiver" Hitlergruß, Absicht sei jedoch nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft widerspricht und unterstellt Volksverhetzung. Foto: Kollektiv Communique

    Die Verhandlung um das Zeigen eines Hitlergrußes durch einen Verantwortlichen der Würzburger "Querdenker"-Szene hat vor dem Würzburger Amtsgericht zu einem Freispruch geführt. Zwar sei die Geste "objektiv" ein Hitlergruß gewesen, so die Richterin in ihrer Begründung. Subjektive Absicht sei jedoch nicht nachweisbar. Gegen dieses Urteil von Mitte August hat die Staatsanwaltschaft Würzburg nun Berufung eingelegt.

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