In Würzburg hängen keine CBD (Cannabidiol)- und Hanfautomaten mehr. Neun Automaten hat die Polizei Mitte Oktober abgehängt. Die Betreiber der Automaten von der Höchberger Firma "The Flying Dutchman" können das nicht nachvollziehen. Sie empfinden es als "völlig unverhältnismäßig und im übrigen rechtswidrig", dass die Würzburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet hat, wie aus der Pressemitteilung ihres Rechtsanwaltes Sebastian Glathe hervorgeht. Parallel dazu wurden auch die Geschäftsräume von "The Flying Dutchman" in Höchberg sowie die zwei Privatwohnungen der Beschuldigten durchsucht.
Mit Hanfprodukten zum Rausch?
Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern "vorsätzliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" vor. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt den Handel mit Hanfprodukten unter der Bedingung, dass diese weniger als 0,2 Prozent vom psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkaufs einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.
Wie im Falle der CBD-Shops, hält die Staatsanwaltschaft Würzburg den Verkauf von Pflanzen und Pflanzenteile an Privatpersonen für prinzipiell nicht zulässig. Auch wenn der THC-Grenzwert nicht überschritten wird. Denn der Verkauf an Endabnehmer diene dem Konsum und nicht einem gewerblichen oder wissenschaftlichen Zweck. Der Missbrauch zu Rauschzwecken lasse sich dadurch nicht ausschließen.
Der Rechtsanwalt der Beschuldigten, Sebastian Glathe, betrachtet den Vorwurf des Missbrauchs zu Rauschzwecken als überholt. Die Automaten-Betreiber hätten "ausschließlich Produkte vertrieben, die zu Gesundheitszwecken eingesetzt werden können. Soweit überhaupt in den Produkten Spuren von THC enthalten sind, können diese nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden." Er hält das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für lebensfremd: "Rein wirtschaftlich wäre es absurd zu denken, dass ein Konsument, der einen Rausch erzielen will, die teuren CBD-Produkte mit einem Wirkstoffgehalt von weniger als 0,2 Prozent THC kauft. Hinzu kommt der praktische Aspekt: Wie viel müsste man davon kaufen, um eine berauschende Einmal-Dosis von 15 Milligramm THC zu erreichen? Hier ist eine lebensnahe Betrachtung geboten und die sagt, wer sich berauschen möchte, geht woanders hin."

Keine Hanfautomaten mehr in Bayern?
Das Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft könnte auch deutschlandweit Wellen schlagen. Denn Strafrecht ist Bundesgesetz, demnach müssten die Staatsanwaltschaften deutschlandweit tätig werden, so Staatsanwalt Thorsten Seebach. In Bayern scheint das bereits der Fall zu sein: "Ich habe innerhalb einer Woche eine Vielzahl von Mandatsanträgen erhalten, gerade aus dem Freistaat. Auch in anderen bayerischen Städten gab es Durchsuchungen", so der Rechtsanwalt Sebastian Glathe.
In Frankfurt am Main und anderen Großstädten stehen noch die Automaten der Höchberger Firma, wie Geschäftsführer Jan De Goede gegenüber der Redaktion sagt: "In Hessen sehen die Staatsanwaltschaft und die Polizei keine Notwendigkeit, gegen Automaten-Betreiber vorzugehen. In Hessen und Berlin werden Pflanzenteile sogar in Kiosken und Tabakläden verkauft."
Weitere Verträge in Bayern auf Eis gelegt
Für Bayern haben sich die Automaten-Betreiber nun präventiv einen Bayern-Stopp auferlegt: "Wir hatten schon Verträge für Automaten in anderen bayerischen Städten, aber das legen wir erst einmal auf Eis", so der Geschäftsführer.
Die Beschlagnahmung der Hanf-Automaten hat für die Höchberger Firma "The Flying Dutchman" auch wirtschaftliche Folgen, doch Jan De Goede bleibt zuversichtlich: "Das wirft uns wirtschaftlich zurück, wir werden in anderen Bundesländern aber weiterhin Automaten aufstellen und hoffen, dass es in Würzburg bald wieder möglich sein wird."