Die Würzburger Bürgermahlzeit beruht auf einem Vertrag zwischen König Albrecht und der Würzburger Bürgerschaft aus dem Jahr 1303. Seit 1296 befand sich die Stadt in kaiserlicher Ungnade und Reichsacht, da sie Verträge zwischen dem früheren König Adolph und ihrem Bischof nicht eingehalten und keine Abgaben gezahlt
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Die Würzburger Bürgermahlzeit beruht auf einem Vertrag zwischen König Albrecht und der Würzburger Bürgerschaft aus dem Jahr 1303.