Früher passte er im Würzburger Gefängnis auf Häftlinge auf. Jetzt sitzt ein JVA-Beamter selbst in der Zelle – und ist nun um die Hoffnung ärmer, dass sich das in absehbarer Zeit ändert: Der Mann, der zentrale Figur eines schwunghaften Handels mit Handys im Gefängnis war, bekommt vom Bundesgerichtshof (BGH) keine Chance auf ein milderes Urteil.
Das bestätigt auf Nachfrage Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen, der Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft: „Der BGH hat mit Beschluss vom 4. März die Revision des Angeklagten ohne näher Begründung verworfen. Das Urteil ist damit rechtkräftig.“
Der langjährige Gefängnis-Mitarbeiter war im September 2019 in Würzburg wegen Bestechlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zuvor hatte er gestanden, Handys und Muskelaufbau-Präparate eingeschmuggelt zu haben. Andere Gefangene hätten von dem Schmuggel erfahren und ihn dann erpresst und weitere Schmuggel-Aktionen gefordert.
Offenbar kein Einzelfall
In der Anklage war von 23 Handys und fünf SIM-Karten die Rede Der Beamte hatte im Gegenzug Geld sowie leichte Drogen und Arzneimittel erhalten.
Ein Einzelfall war das offenbar nicht. Ende März sollte ein zweiter JVA-Bediensteter vor Gericht, wie diese Reaktion erfuhr. "Ihm liegt ein Fall der Bestechlichkeit zur Last, da er gegen Geld Tabak und Lebensmittel in die JVA eingebracht haben soll“, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. In dieser Woche wurde der Prozess - wie viele andere - wegen der Corona-Krise verschoben.
Mobiltelefone für Untersuchungshäftlinge
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Fall viel Aufmerksamkeit gewidmet. Bei einer großen Razzia waren 93 Zellen durchsucht und 125 Vernehmungen geführt worden. Ermittelt wurde gegen 16 weitere Personen, Gefangene und Helfer, die Telefone besorgt und Bestechungsgeld bezahlt hatten.
Zwar gibt es in vielen Gefängnissen verbotene Ware. Es scheint nahezu unmöglich, den Schmuggel völlig zu unterbinden, sagte ein Ermittler im Zeugenstand. Aber gerade bei Untersuchungshäftlingen ist das den Strafverfolgern von Polizei und Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge. Es besteht die Gefahr, dass sie durch Einschüchtern von Zeugen oder Absprachen bei Aussagen, Ermittlungen zu ihrem Vorteil manipulieren. Dies soll auch in Würzburg passiert sein, wie diese Redaktion inzwischen erfuhr.
Die Razzia habe die Häftlinge nicht weiter beunruhigt, hatte der Ermittler vor Gericht deutlich gemacht. Nur sechs Wochen später habe wieder ein Gefangener, ein mutmaßlicher Automaten-Sprenger, munter aus der Zelle telefoniert – vor seinem Prozess.