Busfahrer in der Region fühlen sich schikaniert. Grund ist ein interner Strafgeldkatalog des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg.
„Die kennen keine Gnade. Ob das eine kleine Unachtsamkeit ist oder ein schwerer Fehler, es sind immer gleich pauschal 100 Euro Strafgeld fällig. Bei unserem Gehalt tut das richtig weh!“ Hinter dieser Aussage verbergen sich Vorwürfe von Busfahrern gegen die Allgemeine Personennahverkehrs GmbH (APG). Die betreibt zahlreiche Buslinien des ÖPNV im Landkreis Würzburg, vergibt die Aufträge dafür an private Busunternehmer. In den Vertragsklauseln zwischen APG und Unternehmen befinden sich eben auch jene pauschale Strafzahlungen, die nach Aussage mehrerer Busfahrer von ihren Chefs an sie weitergegeben werden.
Gegenüber dieser Redaktion schilderten mehrere Fahrer, wie sehr sie die willkürlichen und gezielten Beobachtungen der Fahrscheinkontrolleure der APG belasten.
„Man hat das Gefühl, die warten nur darauf, dass man einen Fehler macht, dass ein Fahrschein nicht abgestempelt ist, dass die Lautstärke der Durchsage zu leise ist, dass man im Stau kurz zum Handy greift, immer sind gleich 100 Euro fällig!“, erzählen sie. „Wenn jemand ständig Bockmist baut, dann ist das ja okay. Aber muss man jemanden gleich bestrafen, der nach vielen Jahren absoluter Zuverlässigkeit ein einziges Mal verschlafen hat?“, klagen sie. Einem Kollegen sei das passiert und er habe für die versäumte Hinfahrt in den Ort, die Rückfahrt und die Taxikosten der Fahrgäste aufkommen müssen – 700 Euro habe ihn das gekostet.
Vertragsstrafen branchenüblich?
Warum die Fehler, die von den Fahrscheinkontrolleuren geahndet und an die APG weitergegeben werden, pauschal mit 100 Euro sanktioniert werden, und nicht etwa zuvor eine Abmahnung erfolgt, erklärt der Vorsitzende des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg (KU), Alexander Schraml, damit, dass die APG keine eigene Gesellschaft sei, sondern lediglich die ÖPNV-Marke des Landkreises. „Das Kommunalunternehmen selbst beschäftigt keine Fahrerinnen und Fahrer.
Ein arbeitsrechtliches Vorgehen wie eine Abmahnung ist daher nicht möglich.“ Die Klausel über die Vertragsstrafen sei von einem Rechtsanwalt formuliert und branchenüblich.
„Die Vertragsstrafen treffen den Verkehrsunternehmer. Ob und inwieweit diese weitergegeben werden, entzieht sich unserer Kenntnis und ist von uns nicht überprüfbar“, so Schraml auf Anfrage dieser Redaktion.
Strafen werden weitergegeben
Schon seit mehreren Jahren, so die Busfahrer, würden solche internen Sanktionen verhängt – und es würden immer mehr. Busunternehmen haben das gegenüber dieser Redaktion bestätigt. „Was sollen wir denn tun? Vertrag ist Vertrag. Das müssen wir akzeptieren“, erklärte ein Unternehmer. Dass Fahrer sich durch die rigide Vorgehensweise der Kontrolleure der APG zunehmend unter Druck gesetzt fühlen, sei kein Geheimnis. „Aber wer sich an alles hält, hat ja auch nichts zu befürchten. Die Arbeit muss ordentlich erledigt werden, fertig!“
Dass Unternehmen die Strafgelder an ihre angestellten Busfahrer weitergeben, komme schon vor. „Wir haben da aber eine interne Lösung gefunden. Die Fahrer bekommen für anstandsloses Verhalten eine Prämie, das heißt, wenn es sie dann trifft mit einer der APG-Sanktionen, ist das gewissermaßen ausgeglichen“, heißt es von den Verantwortlichen eines der betroffenen Busunternehmen.
Drohkulisse oder Qualitätssicherung?
Die Busfahrer indes sprechen von einer immer größer werdenden Drohkulisse der APG, die zu einem enormen Druck führe. Und Druck und Angst erzeugten Unsicherheit. Die könne man sich in dem Job aber nicht leisten. „Dass wir für echte Fehler gerade stehen, ist doch klar. Aber mittlerweile wird ja auch die zu niedrig eingestellte Lautstärke der Durchsageanlage mit 100 Euro Strafe belegt“, klagen sie – und dass auch seit vielen Jahren völlig unbescholtene Fahrer dadurch ganz schnell mal bei 200 oder 300 Euro Lohnabzug seien.
Gerade haben die Busfahrer der für die APG fahrenden Unternehmen eine neue Sanktionsbestimmung bekommen. „Wenn die Fahrkartenkontrolleure einen Fahrgast mit einem nicht abgestempelten Fahrschein antreffen, sind wir jetzt auch dran. Wir müssen jeden Fahrschein mit einem Kulivermerk versehen. Ob sich jemand an uns vorbeigeschlängelt hat oder unbemerkt hinten eingestiegen ist – oder der Entwerter ohne unser Wissen nicht funktioniert – das ist denen egal. Peng! 100 Euro Strafe für uns. Das ist doch nicht fair!“
Prämie soll Lohnabzug rechtfertigen
Die Verantwortlichen des Kommunalunternehmens sehen das ganz anders. Sie wollen mit den Vertragsstrafen und den gezielten Fahrerkontrollen über ihre Kontrolleure für Qualitätssicherung sorgen. Auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt Betriebsleiter Dominik Stiller den internen Strafgeldkatalog und die pauschalen 100-Euro-Sanktionen, weist aber auch darauf hin, dass diese an die Busunternehmer und nicht die Busfahrer gerichtet sind.
Dass Busfahrer diese Strafgelder vom Lohn abgezogen bekommen, ist ihm offenbar aber nicht entgangen. So ist Betriebsleiter Stiller das „Prämien-Modell“ einzelner Unternehmer als Ausgleich zu den Strafzahlungen durchaus bekannt. „Das ginge ja auch gar nicht, wenn die Busfahrer durch an sie weitergegebene Sanktionen letztlich unter Tarif bezahlt würden“, empört er sich. „Da ist mir kein Fall bekannt.“
Noch nie Beschwerde erhalten
Der Chef des Kommunalunternehmens, Alexander Schraml, weist darauf hin, dass sich in den vergangenen sechs Jahren kein Verkehrsunternehmer über die Sanktionen beschwert habe. „Die Vertragsstrafen dienen nicht der Einnahmeerzielung, sondern der Qualitätssicherung – im Interesse unserer Fahrgäste“, erklärt er. Die Anwendungsfälle beträfen ausschließlich die Qualität der Fahrleistung, für die der Fahrgast schließlich „gutes Geld“ bezahlt habe. „Am liebsten wären uns null Vertragsstrafen“, so Schraml.
Dass die pauschalen Vertragsstrafen der APG über 100 Euro auch bereits vom Gesetz geregelte und der Polizei geahndete Ordnungswidrigkeiten umfasst, ist für Schraml kein Problem. „Das schließt ja nicht aus, dass sie auch zivilrechtlich relevant sind. Die Strafe wurde ja vertraglich vereinbart.“ Dass die Sanktionen, wie von der APG behauptet, branchenüblich sind, bezweifeln die betroffenen Busfahrer. „Egal, wen wir da aus anderen Regionen in Deutschland fragen, die kennen das in dieser Form nicht. Schon gar nicht, dass die Busfahrer gezielt beobachtet werden und sie jeder Fehler gleich 100 Euro kostet.“
Kontrollen nach Kundenbeschwerden
Vertragsstrafen, so ergab eine Recherche dieser Redaktion, sind grundsätzlich branchenüblich, allerdings nicht in dieser pauschalen Form und nicht in dieser Breite – und schon gar nicht auf Kosten der Busfahrer. „Die meisten Fahrer sind bei ihrer Einstellung deshalb völlig arglos. Von den 100-Euro-Strafen wird da ja nicht gesprochen“, so die Busfahrer, deren Unternehmen den Strafgeldern der APG unterliegen.
Bei den Stadtwerken in Schweinfurt sind solche Strafzahlungen undenkbar. „Fehler passieren, Fehler sind menschlich und es passieren Dinge, die man nicht beeinflussen kann. Unsere Busfahrer sind von solchen Zahlungen nicht betroffen“, sagt Sprecherin Hannah Schesink.
Im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Kitzingen, der in den Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) und den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) integriert ist, kennt man eine solche Regelung auch nicht. „Ordnungswidrigkeiten wie Handy am Steuer oder Rauchen am Steuer, die ja per se durch bestehende Gesetze geregelt sind, die für alle ÖPNV-Linien in Deutschland gelten, verfolgen wir zum Beispiel auch nicht extra“, so Pressesprecherin Corinna Petzold auf Anfrage.
In den meisten Fällen erfolgten gezielte Fahrerkontrollen auch erst nach entsprechenden Kundenbeschwerden. Schwere Verstöße wie nicht durchgeführte Fahrten würden entsprechend hohen Vertragstrafen unterliegen, die an die Unternehmen weitergeleitet würden.