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WÜRZBURG: Chaos-Fahrt: Ein Fall für die Verkehrsopferhilfe?

WÜRZBURG

Chaos-Fahrt: Ein Fall für die Verkehrsopferhilfe?

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    In der Würzburger Handgasse hatte am Vormittag des 4.April ein offenbar psychisch kranker Täter mit einem geklauten Bäckerei-Laster etliche Fahrzeuge beschädigt.
    In der Würzburger Handgasse hatte am Vormittag des 4.April ein offenbar psychisch kranker Täter mit einem geklauten Bäckerei-Laster etliche Fahrzeuge beschädigt. Foto: Foto: Berthold Diem

    Der Amokfahrer von Münster war psychisch krank und hatte seinen Suizid in einer Art Lebensbeichte angekündigt. Am Samstag riss er mindestens zwei Menschen mit in den Tod. Nur drei Tage zuvor hatte ein Randale-Fahrer in Würzburg mit einem geklauten Lieferwagen großen Sachschaden angerichtet. Pures Glück, dass er dabei keine Menschen erfasste.

    Lkw-Dieb in Bezirkskrankenhaus eingewiesen

    Auch dieser Tatverdächtige befand sich laut Polizei in einer psychischen Ausnahmesituation. Der 35-Jährige ist aufgrund seines Gesundheitszustandes weiterhin nicht vernehmungsfähig und ist in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht.

    Wie berichtet, hatte er am Mittwochvormittag beim Abladen den Lieferwagen einer Bäckerei gestohlen und das Fahrzeug wild durch eine enge Gasse gesteuert. Dabei demolierte er elf Autos, der Schaden beläuft sich laut Polizei auf rund 80 000 Euro.

    Mit Bissen sich selbst und andere verletzt

    Passanten und Anlieger konnten den aggressiven Fahrer nur mit vereinten Kräften stellen und bändigen. Wie die Polizei bestätigt, hat er dabei mit Bissen Passanten und sich selbst verletzt. Über die Beweggründe des Mannes aus dem Wetteraukreis lässt sich laut Polizeisprecher Michael Zimmer noch nichts sagen. Hinweise auf ein politisches Motiv gebe es allerdings nicht.

    Unterdessen fürchten die betroffenen Autobesitzer, dass sie auf ihrem Schaden sitzen bleiben könnten. Sie hatten in der schmalen Handgasse und in der Kartause geparkt, als der Bäckerei-Lkw im Schlingerkurs an den Autos entlang schrammte und sich schließlich verkeilte. In einem Fall handelte es sich um das wertvolle Leasingfahrzeug eines Geschäftsmannes, einen VW Sharan hatte der Randale-Fahrer frontal gerammt und ihn etliche Meter vor sich hergeschoben.

    Hat der Täter vorsätzlich gehandelt?

    Ob den Betroffenen der Schaden ersetzt wird, hängt nicht zuletzt vom Ergebnis der Ermittlungen ab. Handelte der Täter unter Vorsatz oder nicht? Das ist laut Kathrin Jarosch vom Deutschen Versicherungsverband in Berlin die entscheidende Frage. Sollte bei dem 35-Jährigen – etwa aus psychischen Gründen oder unter Drogeneinfluss – ein vorsätzliches Handeln ausscheiden, dann müsse grundsätzlich die Haftpflichtversicherung der Bäckerei als Halter des verantwortlichen Unfallfahrzeugs aufkommen.

    Wenn der Täter den Lieferwagen allerdings bewusst als „Waffe“ missbraucht hat, um sich selbst oder andere zu töten oder zu schädigen – „dann bezahlt keine Versicherung“, so Expertin Jarosch. Für diese Fälle haben die deutschen Autohaftpflichtversicherer die so genannte Verkehrsopferhilfe eingerichtet.

    Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds der Autoversicherer

    Der Verein springt als Garantiefonds dort ein, wo Unfälle durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden, oder: Wenn das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer pleite ist.

    Die Verkehrsopferhilfe könnte also auch im Würzburger Fall eine Anlaufstelle für die betroffenen Autobesitzer werden. Die Abwicklung übernähmen ein beauftragter Autoversicherer oder ein Schadensregulierungsbüro. Geschädigte müssen sich wegen möglicher Ansprüche direkt an die Verkehrsopferhilfe wenden.

    Zahlungen auch nach Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt

    Der wohl bekannteste Fall des in Berlin ansässigen Vereins ist das Lkw-Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt vom Dezember 2016. Dort hat die Verkehrsopferhilfe die Entschädigung für getötete oder verletzte Personen und für Sachschäden übernommen. Sie müssen in einem eigens aufgelegten Formular dokumentiert werden.

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