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HETTSTADT: „Christusfreunde“ vom UL stoppten die Rotorblätter erneut

HETTSTADT

„Christusfreunde“ vom UL stoppten die Rotorblätter erneut

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    Erneut stehen die Rotorblätter der Windkraftanlagen auf der „Kühruh“ bei Hettstadt still.
    Erneut stehen die Rotorblätter der Windkraftanlagen auf der „Kühruh“ bei Hettstadt still. Foto: Archivbild: Herbert Ehehalt

    Nach Fertigstellung der größten von vier Windkraftanlagen auf der „Kühruh“ durch die Münchener BayWa r.e. Wind GmbH zu Jahresbeginn steht die Anlage derzeit still. Der Grund: Mit einem Eilantrag nahm die „Internationale Gabriele-Stiftung“ als Pächterin der landwirtschaftlichen Flächen des Hofgutes „Terra Nova“ im Nachgang zur mündlichen Hauptverhandlung am Verwaltungsgericht Würzburg (VG) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamtes Würzburg der Anlage zum wiederholten Mal den Wind aus den Rotorblättern. Stiftung und Hofgut werden von „Christusfreunden“ geführt. So nennen sich Anhänger der umstrittenen Gemeinschaft Universelles Leben (UL).

    Gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Würzburg hatte die Gut Terra Nova GmbH & Co. Betriebs-KG geklagt. Sie unterhält nahe der fast 190 Meter hohen Anlage des Typs Enercon E-101 mehrere ökologisch bewirtschaftete Spalierobstanlagen. Im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde der Klage stattgegeben und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Windrad aufgehoben.

    „Die Aufhebung des Bescheids begründete die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg damit, dass die Genehmigungsbehörde ihrer Dokumentationspflicht bei der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und UVP-Vorprüfung nicht ausreichend nachgekommen sei. Eine fehlerhafte UVP-Vorprüfung oder Fehler der BayWa r.e. Wind GmbH erkannte das Verwaltungsgericht hingegen nicht“, teilte die BayWa r.e. auf Nachfrage der Redaktion mit.

    Auf Grundlage dieses Urteils gab das VG Würzburg einem Eilantrag der „internationalen Gabriele-Stiftung“ als Pächterin der landwirtschaftlichen Flächen statt und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Dies hatte die vorübergehende Betriebseinstellung zur Folge.

    Die Gabriele Stiftung hatte im Dezember 2014 in einem separaten Verfahren Klage eingereicht gegen die Genehmigung der WEA Hettstadt. Im Hauptsacheverfahren hatte der damalige Klägervertreter, Rechtsanwalt Dominik Storr, der Kammer 22 000 Unterstützerunterschriften aus 79 Ländern gegen den Bau der Anlage übergeben. Rechtsanwalt Storr, der die Klägerseite im bisherigen Verfahren vertrat, bestätigte den Eilantrag als Folge der Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

    Storr hat nach eigener Aussage inzwischen kein Mandat mehr und sagt, er könne keine weiteren Auskünfte erteilen. Nach Storrs Auskunft wird die Klägerseite mittlerweile durch Dr. Gert-Joachim Hetzel vertreten, der als Vertrauer von UL-Prophetin Gabriele Wittek gilt. Auf Nachfrage der Redaktion wollte Hetzel keine Angaben zum Sachstand machen. Er erklärte lediglich, als juristischer Vertreter sei er grundsätzlich zum Stillschweigen verpflichtet.

    In einer schriftlichen Stellungnahme zum derzeitigen Stillstand der Anlage kündigte die BayWa r.e. Wind GmbH Beschwerde gegen den Beschluss des VG Würzburg beim VGH (Verwaltungsgerichtshof) München an. „Die BayWa r.e. Wind GmbH geht davon aus, dass der VGH den Beschluss des VG Würzburg erneut aufhebt. Dies würde den weiteren Betrieb der WEA Hettstadt ermöglichen, da das Urteil aus der Verhandlung vom 19. Mai nicht rechtskräftig ist. Auch gegen dieses Urteil wird BayWa r.e. in Berufung gehen“, zeigt sich die BayWa entschlossen.

    Gegen den Bau der Anlage hatten die „Christusfreunde“ beziehungsweise „Urchristen“ auf Gut Terra Nova von Beginn an Widerstand geleistet. Unter anderem wurde von ihnen eine Gefährdung der Menschen ins Feld geführt, die auf den Obstplantagen arbeiten. Die seien unter anderem durch Eiswurf gefährdet, hieß es. Schon während der Bauphase waren das VG Würzburg und der VGH München wegen der Aufhebung von Bescheiden und daraus resultierenden Widersprüchen mit der Sache befasst. Bei der Hauptverhandlung am VG Würzburg handelte es sich um zwei zusammen verhandelte Klageverfahren der Gut Terra Nova GmbH & Co. Betriebs KG gegen den Freistaat Bayern. Das Verfahren betraf den Genehmigungsbescheid sowie zwei vom Landratsamt Würzburg erlassene Ergänzungsbescheide. Diese Bescheide wurden durch die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg aufgehoben.

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