Der Deutsche Ethikrat hat nach seiner Sitzung Ende vergangener Woche empfohlen, Isolationsmaßnahmen für geimpfte Personen in Seniorenheimen schnellstmöglich aufzuheben. Kritiker der Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher, die auch in geimpften Heimen weiter gilt, fühlen sich durch diese Stellungnahme bestätigt. Doch es gibt auch mahnende Stimmen. Der Würzburger Arzt und Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, selbst Mitglied im Ethikrat, warnt vor verfrühten Lockerungen.
Andrea Wolf, Pflegedienstleiterin im Seniorenzentrum Estenfeld, und der Sohn einer Bewohnerin im Seniorenzentrum Eibelstadt haben in der vergangenen Woche Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf Aufhebung der Testpflicht gestellt, wenn die Bewohner eines Heimes bereits ihre zweite Corona-Impfung erhalten haben. In den nächsten Tagen will das Gericht darüber entscheiden.

Gegenwärtig müssen sich Mitarbeiter in Pflegeheimen nach der bayerischen Infektionsschutzverordnung dreimal wöchentlich auf das Corona-Viurs testen lassen. Heimbesucher müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorlegen, der höchstens 72 beziehungsweise 48 Stunden alt sein darf. Die Testpflicht gilt unabhängig davon, ob die Heimbewohner bereits geimpft sind oder nicht.
Andrea Wolf berichtet von Kolleginnen und Kollegen, die zunehmend unter den Tests leiden. Sie klagten über wunde Schleimhäute und anhaltenden Würgereiz durch die regelmäßigen Abstriche in Nase und Rachen, sagt Wolf. Außerdem stelle sie fest, dass vor allem ältere Angehörige ihre Besuche einschränken. weil ihnen die vielen Tests Probleme bereiten. Ohnehin darf jeder Bewohner gegenwärtig nur einen Besucher pro Tag empfangen.
"Wenn eine Frau ihren Mann nicht mehr besuchen kommt, weil sie mit den Tests nicht klarkommt, ist das für mich auch eine Art Isolationsmaßnahme."
Eva von Vietinghoff-Scheel, Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg
"Wenn eine Frau ihren Mann nicht mehr besuchen kommt, weil sie mit den Tests nicht klarkommt, ist das für mich auch eine Art Isolationsmaßnahme", sagt Eva von Vietinghoff-Scheel, Geschäftsführerin der Senioreneinrichtung des Landkreises Würzburg, zu denen auch das Haus in Estenfeld gehört. Inzwischen seien alle Bewohner der Seniorenzentren ein zweites Mal geimpft; mit wenigen Ausnahmen, etwa wenn sie bewusst eine Impfung abgelehnt haben.
Größtmöglicher Infektionsschutz erreicht
Damit sei der derzeit größtmögliche Infektionsschutz erreicht und das ursprüngliche Ziel der Testpflicht, nämlich einen größeren Ausbruch zu verhindern, erfüllt. "Wir haben es hier mit Menschen in der letzten Phase ihres Lebens zu tun, für die jeder Tag zählt", so von Vietinghoff-Scheel. Ohnehin müssten sowohl Mitarbeiter als auch Besucher weiterhin eine FFP2-Schutzmaske tragen.
"Die Tests sind umständlich, aber wenn man einmal einen Ausbruch durchlebt hat, ist man sehr vorsichtig."
Rolf Müßig, Arche gGmbH
Michael Schwab, Chefarzt des Geriatriezentrums Bürgerspital, hält eine Aufhebung der Testpflicht hingegen auch nach zweimaliger Impfung gegenwärtig für verfrüht. "Wir wissen noch nicht genau, wie sich die Mutationen auswirken, und die Daten zur sterilen Immunität sind noch nicht eindeutig", sagt Schwab. Sterile Immunität würde bedeuten, dass geimpfte Personen das Virus auch nicht mehr weiter verbreiten können.

Michael Schwab betreut das Seniorenheim Ehehaltenhaus/St. Nikolaus, in dem es im April vergangenen Jahres zu einem Corona-Ausbruch mit zahlreichen Todesfällen gekommen war. Seitdem setzt die Einrichtung auf eine konsequente Teststrategie. "Die Mitarbeiter-Testungen werden wir deshalb auf jeden Fall vorerst beibehalten", sagt Schwab, "wir setzen auf maximale Sicherheit."
Eine ähnliche Haltung vertritt auch Rolf Müßig, Geschäftsführer der Arche gGmbh, die in Stadt und Landkreis Würzburg insgesamt sieben stationäre Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderung betreibt. In dem Seniorenheim "Arche am See" in Waldbüttelbrunn war es Ende Januar zu einem Corona-Ausbruch gekommen, obwohl die Bewohner dort bereits ihre erste Impfung erhalten hatten. Drei der Infizierten mussten im Krankenhaus behandelt werden.
"So lange wir nicht besser über die Mutationen Bescheid wissen, halte ich die Testpflicht auch zum Eigenschutz für akzeptabel."
Josef Schuster, Mitglied im Deutschen Ethikrat
"Die Tests sind umständlich, aber wenn man einmal einen Ausbruch durchlebt hat, ist man sehr vorsichtig", so Müßig. Gerade im Interesse der Mitarbeiter, die durch einen Corona-Ausbruch einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt seien. Inzwischen haben alle Senioreneinrichtungen der Arche mit insgesamt 173 Bewohnern ihre zweite Impfung erhalten. Die 72 Menschen mit Behinderung, die bei der Arche stationär betreut werden, hatten ihren ersten Impftermin. "Man kann vielleicht darüber nachdenken, die Tests der Mitarbeiter auf einmal pro Woche zurückzunehmen, aber bei den Angehörigen bin ich für eine Beibehaltung der Testpflicht", so Rolf Müßig weiter. "Lieber noch etwas auf der Bremse bleiben."
Ähnlich lautet auch die Einschätzung von Zentralrats-Präsident Josef Schuster. Bei der jüngsten Sitzung des Ethikrats sei es im Hinblick auf die Pflegeheime um Isolationsmaßnahmen gegangen, die nach der Impfung schnellstmöglich aufgehoben werden sollten. Die Testpflicht sei kein Thema gewesen. Aus seiner Sicht als Arzt halte er die Teststrategie aber weiterhin für sinnvoll. "So lange wir nicht besser über die Mutationen Bescheid wissen, halte ich die Testpflicht auch zum Eigenschutz für akzeptabel", so Josef Schuster. Bei der Besuchsbeschränkung ist sich Schuster hingegen mit vielen Heimbetreibern einig: "Da sollte man ernsthaft überlegen, ob man hier nach der Impfung nicht Lockerungen machen kann."