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Würzburg: Inzidenz über 50: Was bedeutet das für die Open-Air-Kultur in Würzburg?

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Inzidenz über 50: Was bedeutet das für die Open-Air-Kultur in Würzburg?

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    Kultur aus'm Hut auf dem Freigelände hinter der Umweltstation in Würzburg. Ist die Kultur unter freiem Himmel von den neuen strengeren Corona-Regeln betroffen?
    Kultur aus'm Hut auf dem Freigelände hinter der Umweltstation in Würzburg. Ist die Kultur unter freiem Himmel von den neuen strengeren Corona-Regeln betroffen? Foto: Silvia Gralla

    Ab diesem Freitag gelten in der Stadt Würzburg neue Coronaregeln. Hintergrund ist die über den Schwellenwert von 50 gestiegene Sieben-Tages-Inzidenz. So sind zum Beispiel laut amtlicher Bekanntmachung der Stadt öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis nurmehr mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. 

    Unter freiem Himmel sind bis zu 1500 Besucher zulässig

    Dies gelte jedoch nicht für kulturelle Veranstaltungen, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus. Das heißt, das derzeit laufende Musik- und Kulturfestival "Kultur aus dem Hut" auf der Bastion im alten Klanggarten der Landesgartenschau von 1990 hinter der Umweltstation  und das "Umsonst & Draussen" vom 2. bis 5. September auf den Mainwiesen würden nicht beeinträchtig. "Für beide Veranstaltungen gelten die Regeln laut Paragraph 25 der 13. Bayerischen Infektionsschutzverordnung", gibt Claudia Lother von der Pressestelle der Stadt nach Rückfrage im zuständigen Referat Auskunft. 

    Dort heißt es unter anderem: Unter freiem Himmel sind einschließlich geimpfter und genesener Personen bis zu 1500 Besucher zulässig, von denen höchstens 200 stehend ohne festen Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter und die übrigen nur mit festem Sitzplatz zugelassen werden dürfen.

    Der Veranstalter muss die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen

    Und weiter heißt es: "Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht für Mitwirkende und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske sowie für Besucher FFP2-Maskenpflicht; dies gilt für Mitwirkende nicht, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt, sowie für Besucher nicht, solange diese sich unter freiem Himmel am Sitzplatz befinden." Zudem hat der Veranstalter ein Hygienekonzept vorzulegen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu erfassen. 

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