Zu Beginn der verschärften Einschränkungen haben wir unsere Leser dazu aufgerufen, uns ihre Fragen zum Thema Corona und den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu schicken. Nach und nach beantworten wir diese Fragen mit Experten. So wollte eine Leserin wissen, warum bei getrennt lebenden Paaren demjenigen, bei dem die Kinder nicht leben und der sich während des Lockdowns nicht gekümmert hat, die Hälfte des Corona-Kinderbonus vom Staat zustehe.
Würzburg/Schweinfurt