Zu den jeweils geltenden Corona-Regeln erreichen die Redaktion immer wieder sehr individuelle Detailfragen. So auch jetzt vor den Feiertagen. Ein Leser schildert folgende Situation: Er selbst wohnt mit seiner Frau in einer Wohnung. Im selben Haus – aber in einer eigenen Wohnung – leben seine Eltern. Macht zwei Hausstände à zwei Personen. Nicht weit entfernt wohnt die Schwester des Lesers mit ihrem Mann und zwei erwachsenen Kindern: ein Haushalt, vier Personen. Die Frage des Lesers: Wie darf die ganze Familie gemeinsam Weihnachten feiern? Die Antwort: kompliziert.
Würzburg/Schweinfurt