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Würzburg: Corona-Maßnahmen: Was der Staat anordnen darf und was nicht

Würzburg

Corona-Maßnahmen: Was der Staat anordnen darf und was nicht

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    Ein Schild fordert am Viktualienmarkt in der Münchner Innenstadt zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf. Am 24. September trat in der Landeshauptstadt die Maskenpflicht an größeren Plätzen und Fußgängerzonen in Kraft. 
    Ein Schild fordert am Viktualienmarkt in der Münchner Innenstadt zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf. Am 24. September trat in der Landeshauptstadt die Maskenpflicht an größeren Plätzen und Fußgängerzonen in Kraft.  Foto: Peter Kneffel, dpa

    Gegner der Corona-Maßnahmen gehen zu Tausenden auf die Straße, beklagen die Einschränkung von Grundrechten und die Pflicht, in bestimmten Bereichen Maske zu tragen. Am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Würzburger Julius-Maximilians-Universität beschäftigt sich Henrik Eibenstein intensiv mit den rechtlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Der 25-jährige Diplom-Jurist gibt Antworten: Was darf der Staat, wo geht er zu weit?

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