Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden teils bundesweit, teils nur auf Landesebene Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus erlassen, verschärft, gelockert, geändert, aufgehoben – und wieder erlassen. So gilt etwa in Bayern inzwischen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Was im Detail wo gilt, war in der Vergangenheit häufig zunächst unklar und oftmals kompliziert.
Würzburg