Nach der städtischen Gesellschaft WVV macht ab sofort auch die Stadtverwaltung selbst vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch: "Etwas mehr als 100 Personen", so Personalreferent Robert Scheller am Donnerstag im Stadtrat, sind ab Anfang Mai davon betroffen.
Möglich wird die Kurzarbeit als Entlastung der Kommunen während der Corona-Pandemie durch den neuen Tarifvertrag "Covid" für den öffentlichen Dienst, der vorerst bis zum Jahresende Gültigkeit hat. In der Kern- und Hoheitsverwaltung, also bei den zentralen Aufgaben der Stadtverwaltung, ist allerdings auch mit den neuen Regelungen keine Kurzarbeit möglich.
Mitarbeiter im sozialen und kulturellen Bereich betroffen
Es geht um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "in selbstständigen Einheiten im sozialen und kulturellen Bereich", sagte Scheller und zählte das Mainfranken Theater, das städtische Casino, die beiden Fachbereiche Wirtschaft/Wissenschaft/Standortmarketing und Sport, das Museum im Kulturspeicher, das Stadtarchiv und die Stadtbücherei auf. Die Betroffenen wurden über die neue Situation in Betriebsversammlungen informiert.
Auch beim künstlerischen Personal des Mainfranken Theaters, für das ein eigener Tarifvertrag gilt, sei Kurzarbeit möglich, erläuterte Scheller: "Das wird kontinuierlich geprüft." Die Betroffenen erhalten von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld von bis zu zwei Drittel des Nettogehalts, das von der Stadt je nach Entgeltgruppe auf 90 bis 95 Prozent aufgestockt wird.
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