Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Greußenheim: Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgewiesen

Greußenheim

Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgewiesen

    • |
    • |

    Seit sich Greußenheims Gemeinderat nach der jüngsten Kommunalwahl im Mai konstituierte, wird von einzelnen neuen Ratsmitgliedern im Gremium mitunter mit harten Bandagen gekämpft. Harsche Kritik aus dem Ratsgremium richtete sich mehrfach schon gegen Bürgermeisterin Karin Kuhn von der Bürgermitte Greußenheim (BmG).

    Nach einer Beschwerde aus den Reihen der CSU/FWG-Fraktion an die Kommunalaufsicht, sah sich Kuhn in gleicher Angelegenheit zuletzt auch einer Dienstaufsichtsbeschwerde ausgesetzt. In der jüngsten Sitzung informierte die Rathaus-Chefin über die diesbezügliche Stellungnahme aus dem Landratsamt. Demnach habe "die Prüfung im Ergebnis keine Verletzung von Pflichten durch die Erste Bürgermeisterin ergeben, die dienstaufsichtliche Maßnahmen gegen sie erforderlich machen."

    Harte Bandagen

    Ohne Folgen war für Bürgermeisterin Karin Kuhn bereits im vergangenen Juni eine von der CSU/FWG-Fraktion an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt eingereichte Beschwerde geblieben. Wir berichteten hierzu am 18. Juni 2020. Auslöser der Differenzen ist die dem konstituierendem Treffen des Gemeinderates folgende nächste Ratssitzung. Dabei hatte die Bürgermeisterin die Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses zur Festsetzung ihrer monatlichen Bezüge auch zu einer persönlichen Erklärung genutzt. Dies hatten CSU/FWG-Ratsmitglieder mit Zwischenrufen und einem Antrag zur Geschäftsordnung, allerdings ohne dies zu formulieren, zu unterbinden versucht.

    Fehlverhalten nicht erkennbar

    Hiergegen hatte die  CSU/FWG-Fraktion eine Beschwerde an die Kommunalaufsicht gerichtet. Nach den damaligen Ausführungen der Kommunalaufsicht durfte "ein nichtöffentlich gefasster Beschluss nur dem Wortlaut nach bekanntgegeben werden, nicht aber Diskussionsinhalte, das Abstimmungsergebnis oder das Abstimmungsverhalten der einzelnen Gemeinderatsmitglieder." In der von der CSU/FWG-Fraktion eingereichten Beschwerde sei die Kommunalaufsicht lediglich darum gebeten worden die Rechtslage darzulegen. Eine Bewertung, ob die Bürgermeisterin gegen Rechtsvorschriften verstoßen habe, sei nicht erforderlich gewesen. Somit habe sich auch die Frage nach möglichen Folgen für die Bürgermeisterin erübrigt. Ein Fehlverhalten Kuhns sei laut Kommunalaufsicht nicht erkennbar gewesen. Aus dieser Feststellung der Kommunalaufsicht folgte eine gegen die Bürgermeisterin gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Nach Kuhns Überzeugung handelt es sich bei den beiden Stellungnahmen des Landratsamtes, sowohl die Beschwerde an die Kommunalaufsicht als auch die nachfolgende Dienstaufsichtsbeschwerde um eindeutige Beweise unberechtigter Anschuldigungen. Gleichzeitig kündigte Kuhn in ihrer jüngsten Information hierzu an den Gemeinderat an, die Beschwerdeführerin, wie von der Kommunalaufsicht empfohlen, eigens nochmals schriftlich zu informieren.

    Der Name der Beschwerdeführerin wurde von der Bürgermeisterin Karin Kuhn in ihrer Information an den Gemeinderat nicht genannt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden