Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihre Ankündigung wahr gemacht und klagt wegen der Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in Würzburg. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht in München eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin dieser Redaktion bestätigte. Seit 2017 sind für Klagen auf Einhaltung der sogenannten Luftreinhaltepläne die Oberverwaltungsgerichte zuständig.
Nun werde, so die Sprecherin weiter, die Klage der "Gegenseite" zugestellt. Das sei nicht etwa die Stadt Würzburg, sondern der Freistaat Bayern. Dieser sei der Rechtsträger der Regierung von Unterfranken, die wiederum für die Einhaltung der Luftreinhaltepläne zuständig sei.
Entscheidung dürfte noch Monate auf sich warten lassen
Konkret geht es der DUH um ein Dieselfahrverbot auf dem nördlichen Stadtring. Dort wird der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft regelmäßig überschritten. Wie eine Sprecherin der Deutschen Umwelthilfe gegenüber der Redaktion erklärte, seien die von der Stadt angekündigten Maßnahmen unzureichend, um den Wert kurzfristig zu senken.
Schon im Vorfeld regte sich massive Kritik an der Klage der DUH. Unter anderem warnte die Gewerkschaft der Polizei vor einer Überlastung der Ausweichrouten und vor dem Problem der Durchsetzung des Fahrverbots. Bis es soweit ist, dürfte es allerdings noch dauern: Wann es zu einer Verhandlung kommt, ist laut der Gerichtssprecherin noch "völlig offen". Bis zu einer Entscheidung würden noch mehrere Monate ins Land gehen.