Seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Juli reichen für privilegierte Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bauanträge aus, um selbst großflächige Projekte auf den Weg zu bringen. Bisher waren aufwendige Bebauungspläne nötig, für Bauherren mehrere Gutachten und Planungen benötigten. Auch die Artenschutzprüfung entfällt nun. Diese Vereinfachung hat Auswirkungen auf eine seit längerem geplante, große Freiflächenanlage am Rottendorfer Kapellenberg. Trotz der Größe des Projekts reicht nun ein gewöhnlicher Bauantrag.
Rottendorf