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Würzburg/Schweinfurt: Entlastung für das Ehrenamt? Freistaat Bayern will Gema-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen bezahlen

Würzburg/Schweinfurt

Entlastung für das Ehrenamt? Freistaat Bayern will Gema-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen bezahlen

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    Auch auf Dorf- und Stadtfesten (wie hier in Aub im August 2022), die maßgeblich von Ehrenamtlichen organisiert werden, wird in den meisten Fällen eine Abgabe an die Gema fällig. 
    Auch auf Dorf- und Stadtfesten (wie hier in Aub im August 2022), die maßgeblich von Ehrenamtlichen organisiert werden, wird in den meisten Fällen eine Abgabe an die Gema fällig.  Foto: Patty Varasano

    Wer eine öffentliche Veranstaltung ins Leben ruft und diese musikalisch untermalt, muss aus Gründen des Urheberrechtsschutzes eine Abgabe an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) zahlen. Das gilt auch für Organisationen, in denen sich viele Ehrenamtliche einbringen, wie etwa Sport-, Faschings- oder und Musikvereine.

    Eben diese will der Freistaat Bayern ab dem 1. April entlasten: Bei Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen, bei denen kein Eintrittspreis verlangt wird, will der Freistaat künftig die Gema-Gebühren übernehmen. Dafür sollen jährlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung. Die Bezuschussung betreffe im Jahr 2023 rund 45.000 Veranstaltungen. Auch die beschwerliche Bürokratie solle den Vereinen abgenommen und das Ehrenamt dadurch gestärkt werden, heißt es.

    Hoher Melde-Aufwand strapaziert das Ehrenamt

    Die Höhe des Betrags, der bei öffentlichen Veranstaltungen an die Gema zu zahlen ist, bemisst sich maßgeblich an der Besucherzahl und dem Eintrittspreis. Am Beispiel eines von einem Sportverein veranstalteten, eintrittsfreien Sportfestes mit maximal 400 Besuchern etwa, bei dem Musik vom Band abgespielt wird, fallen rund 50 Euro Gema-Abgabe an, die dem Verein künftig erspart bleiben würden.

    Doch die Staatsregierung wirbt für ihren Kabinettsbeschluss auch mit dem Abbau von Bürokratie, die durch die Gema-Meldung anfällt. "Dieser organisatorische Aufwand darf nicht unterschätzt werden", sagt Andreas Kleinhenz, Verbandsgeschäftsführer des Nordbayerischen Musikbundes (NBMB).

    Damit der Freistaat weiß, welche Rechnungen er künftig begleichen muss, werde die Veranstaltungsmeldung wohl nach wie vor nötig sein. Wichtig für die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses wäre aus Kleinhenz' Sicht, dass zumindest die Verbände eingebunden würden, die mit dem Prozess bereits vertraut sind.

    Ob der Kabinettsbeschluss die Bürokratie wirklich entschlacken kann, bleibt abzuwarten. Das Bayerische Arbeitsministerium, bei dem das Thema liegt, macht dazu auf Anfrage der Redaktion keine Angaben: Der Freistaat befinde sich aktuell in Verhandlungen mit der Gema über einen Pauschalvertrag, heißt es aus dem Ministerium. Erst danach könne man Einzelheiten bekanntgeben.

    Was die Dachverbände der Vereine zum Vorstoß der Staatsregierung sagen

    Mit Blick auf den Mangel an Informationen zur konkreten Vertragsgestaltung hält sich Andreas Kleinhenz mit ausgedehntem Optimismus zurück: "Wollen wir hoffen, dass dieser – sicher gut gemeinte Vorstoß – nicht im Keim erstickt wird und machbare Ausführungsbestimmungen festgelegt werden", sagt er.

    Auch Katharina M. Schwarz, Pressesprecherin des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV), äußert sich zurückhaltend. Wie weit der Vertrag geht und welche Leistungen er konkret umfasst, gelte es abzuwarten. An sich sei der Vorstoß der Landesregierung aber "sehr begrüßenswert", und habe durchaus Potential, ehrenamtlich Engagierte und Vereine deutlich zu entlasten. 

    Schon jetzt gibt es Rahmenverträge mit der Gema

    Unterdessen haben viele Dachverbände bereits jetzt Rahmenverträge mit der Gema. So auch der NBMB oder der BLSV über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Mit ihrer Mitgliedschaft im Dachverband zahlen die einzelnen Vereine ihre Gema-Gebühr indirekt selbst, sagt Andreas Kleinhenz. Für die Meldung an die Gema sind dabei die Vereine selbst zuständig – abgerechnet wird aber mit dem Dachverband.

    Die finanzielle Entlastung dürfte – soweit der Kabinettsbeschluss wie angekündigt umgesetzt wird – also gegeben sein. Inwieweit ein neuer Rahmenvertrag zwischen Gema und Freistaat die bereits bestehenden Verträge beeinflusst, dazu macht das Arbeitsministerium ebenfalls keine Angaben und verweist auf die noch laufenden Verhandlungen.

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