Das Landgericht Würzburg hat am Donnerstag den Redner einer "Querdenker"-Demonstration vom Vorwurf freigesprochen, verfassungswidrige Kennzeichen verwendet zu haben. Wie bereits das Würzburger Amtsgericht vor einem Jahr, entschieden die Richter in zweiter Instanz, dass der Beschuldigte zwar eindeutig einen Hitlergruß gezeigt habe - ihm jedoch kein Vorsatz nachzuweisen sei.
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