Laute Musik, ausgelassene Stimmung und der ein oder andere Schoppen: Auf vielen Grünflächen und an den Ufern des Mains in Unterfranken bietet sich derzeit der gleiche Anblick. Hinsichtlich der Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus fragen sich viele: Ist das überhaupt erlaubt? Oder zählt diese Art des Beisammenseins schon als Feier, die ja verboten wäre? Und was gilt auf der heimischen Gartenparty? Diese Beispiele zeigen: Es kommt darauf an. Und worauf genau, erklärt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
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