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Würzburg/Schweinfurt: Fitnessstudios und Corona: Was Kunden über Verträge wissen müssen

Würzburg/Schweinfurt

Fitnessstudios und Corona: Was Kunden über Verträge wissen müssen

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    Haben Mitglieder den Vertrag vor dem 8. März 2020 abgeschlossen, können Fitnessstudio-Betreiber von der Gutscheinlösung Gebrauch machen.
    Haben Mitglieder den Vertrag vor dem 8. März 2020 abgeschlossen, können Fitnessstudio-Betreiber von der Gutscheinlösung Gebrauch machen. Foto: Symbolfoto: Bernd Weissbrod, dpa

    Wer trainieren möchte, kann nach dem coronabedingten Lockdown wieder ins Fitnessstudio gehen. Dort gilt in Bayern die FFP2-Maskenpflicht bis zum Gerät sowie – in Gegenden mit einer Inzidenz über 50 – eine Testpflicht. Während über die Corona-Regeln inzwischen Klarheit herrscht, streiten Betreiber und Mitglieder über Mitgliedsbeiträge und Vertragsverlängerungen. Die Juristin Carina Schütz erklärt, was Kunden von Fitnessstudios jetzt wissen müssen:

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