Wer trainieren möchte, kann nach dem coronabedingten Lockdown wieder ins Fitnessstudio gehen. Dort gilt in Bayern die FFP2-Maskenpflicht bis zum Gerät sowie – in Gegenden mit einer Inzidenz über 50 – eine Testpflicht. Während über die Corona-Regeln inzwischen Klarheit herrscht, streiten Betreiber und Mitglieder über Mitgliedsbeiträge und Vertragsverlängerungen. Die Juristin Carina Schütz erklärt, was Kunden von Fitnessstudios jetzt wissen müssen:
Würzburg/Schweinfurt