Auf die Möglichkeit zur Entwicklung der Gemeinde Greußenheim am Ortseingang an der Leinacher Straße zielt die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Erstellung eines Bebauungsplans. Exakt ein Jahr, nachdem der Gemeinderat ebenfalls zu Jahresbeginn dem vom Ingenieurbüro ARZ vorgelegten Entwurf zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt hatte, stand die Billigung des FNP-Vorentwurfs sowie die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans "Ortsrand Leinacher Straße" auf der Tagesordnung. Gefordert war in diesem Zusammenhang auch der Erlass einer erneuten Veränderungssperrensatzung für das Gebiet Bebauungsplans "Ortsrand Leinacher Straße", der aktuell aufgestellt wird.
Eine gewisse Brisanz beinhaltet das Verfahren wegen eines für den betreffenden Bereich vorliegenden Bauantrags der "Hofgut Lumee-Sophia – Die Ur-Quelle des Seins GmbH & Co. KG". Diese hatte nach den Ausführungen von Bürgermeisterin Karin Kuhn (Bürgermitte Greußenheim, BmG) und VG-Geschäftsleiter Thomas Aufmuth gegen die Veränderungssperrensatzung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BVG) ein Normenkontrollverfahren erhoben. Seitens des BVG wurde bisher darüber nicht entschieden. Im Rahmen einer Normenkontrolle erfolgt eine gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit eines Rechtssatzes mit dem Grundgesetz.
Planungsabsicht der Gemeinde besteht weiterhin
Zwischenzeitlich war die von der Gemeinde erlassene Veränderungssperrensatzung außer Kraft getreten, da sie nicht verlängert wurde. Infolgedessen stehe nun die Erledigung des Normenkontrollverfahrens an. Die Planungsabsicht der Gemeinde hinsichtlich einer Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eines Bebauungsplans besteht jedoch weiterhin. Zum Ausdruck kommt dies durch die Billigung des FNP-Vorentwurfs sowie der Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplan "Ortsrand Leinacher Straße" in der jüngsten Ratssitzung.
Dies wiederum ermöglicht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Beide Beschlussfassungen erfolgten durch das Gremium mehrheitlich bei 8 zu 2 Stimmen unter Anwesenheit eines nicht stimmberechtigten Ratsmitglieds der CSU/FWG-Fraktion wegen persönlicher Beteiligung. Die Beschlussfassung ermöglicht die frühzeitige öffentliche Beteiligung sowie die der Träger öffentlicher Belange.
Den Erlass einer erneuten Veränderungssperrensatzung für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Ortsrand Leinacher Straße" verabschiedete das Gremium bei 8 zu 3 Stimmen ebenfalls mehrheitlich. Weil die neuerliche Veränderungssperrensatzung dieselbe Planung wie zuvor betrifft, ist sie allerdings auf ein Jahr befristet, verdeutlichte VG-Geschäftsleiter Thomas Aufmuth. Die Satzung trete allerdings außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan rechtsverbindlich werde.
Voraussetzungen für städtebauliche Entwicklung schaffen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eines Bebauungsplans für den 2,67 Hektar umfassenden Bereich an der Leinacher Straße startete im Juli 2022 mit dem Beschluss des Ratsgremiums zur Aufstellung des Bebauungsplans "Ortsrand Leinacher Straße". Dies setzt eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans (FNP) voraus. Mit der Ausweisung eines Bebauungsplans für den Bereich möchte die Gemeinde dort die Voraussetzungen schaffen für eine weitere städtebauliche Entwicklung und Grundsicherung der Nahversorgung, der Ansiedelung von Einzelhandel sowie eines allgemeinen Wohngebiets und Mischgebiets. Das bis dato einzige Lebensmittelgeschäft in der 1700-Seelen-Gemeinde schloss nach 120 Jahren zum 31. Januar 2023.