Die Errichtung von Solaranlagen bleibt in Rottendorf auf zwei Streifen entlang der Autobahn A7 begrenzt. Mit Beschluss hat der Gemeinderat dennoch die mögliche Fläche deutlich ausgeweitet. Statt wie bisher 110 Meter sollen nun Anlagen mit einer Tiefe von 200 Metern erlaubt werden. Die Gemeinde orientiert sich damit an der Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Darin wurde zu Jahresbeginn die förderfähige Fläche entsprechend aufgeweitet. Nur entlang der Fahrbahn muss ein 15 Meter breiter Streifen frei bleiben. Dies soll etwa Tierwanderungen ermöglichen.
Für weitere Flächen in der Gemarkung gibt es in Rottendorf keine Genehmigung. Mit der Konzentration der Fläche an der Autobahn solle eine "Zersiedelung" vermieden werden, stellte Bürgermeister Roland Schmitt fest. Zuletzt seien viele Interessenten auf die Gemeinde zugekommen. Die genaue Ausgestaltung und Größe der einzelnen Anlagen bleibt der Gemeinde überlassen. In jedem Fall ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nötig. In einem zwingend dazugehörenden Durchführungsvertrag kann die Gemeinde genauere Regelungen treffen.
In diesem Jahr ist bereits eine erste 3,5 Hektar große Anlage in Betrieb gegangen. Außerdem plant die Autobahndirektion an der A 7 auf der Höhe des Rothofs weiterhin auf beiden Seiten einen Autobahnparkplatz. Ausgenommen sind zudem die Waldflächen und die steilen Hanglagen an der Rothofbrücke.