Die Gemeinde Randersacker will die Aufnahme in die Städtebauförderung beantragen. Im Oktober soll der Beschluss dazu gefasst werden. Im Haushalt 2018 sollen dann auch die für die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes (ISEK) notwendigen 50 000 Euro eingeplant werden, eine der Grundlagen für die Aufnahme ins Förderprogramm. Dafür sprachen sich die Gemeinderäte quer durch alle Fraktionen aus.
Angestoßen hatte diese Entscheidung ein Antrag der ÖDP-Fraktion. Diese – damals noch vertreten durch den mittlerweile aus dem Gemeinderat zurückgetretenen Kreisrat Matthias Henneberger sowie Otto Schenk – hatten im Dezember 2016 beantragt, das Gebiet zwischen Place de Vouvray und Schützenwiese (Festplatz) zu überplanen und die Möglichkeiten eines städtebaulichen Sanierungsgebietes in diesem Bereich zu prüfen.
Interview: Wer kann eigentlich in die Städtebauförderung?
Begründet hatte die ÖDP den Antrag damit, dass „dort in der Wohnbebauung verschiedene Umbrüche anstünden, das ehemalige Hotel ,Zur Alten Fähre‘ seit langem leer stehe und Einzelmaßnahmen bezüglich der Zukunft des Vereinsheims der Schützen der Problematik der Hochwassergefahren gegenüberstünden“. Eine ganzheitliche Planung, hieß es im Antrag, könne eine bessere Nutzung ermöglichen.
„Denkbar wären dann dort auch“, dachte die ÖDP damals weiter, „die seit langem immer wieder im Gespräch befindlichen seniorengerechten Wohnungen“. Die Berücksichtigung als städtebauliches Sanierungsgebiet könne die Investorensuche und eine Lösung für den Leerstand erleichtern. Hennebergers Nachfolger, ÖDP-Fraktionssprecher Alfred Holl, ergänzte: „Es ging uns darum, im größeren Umgriff zu planen und erst eine konkrete, umsetzbare Planung zu haben und dann zu kaufen. Schließlich liegt das Gebiet innerhalb der Hochwasserzone.“
Bürgermeister Michael Sedelmayer berichtete dem Rat, dass die Kommune daraufhin Ende Dezember Kontakt mit der Regierung von Unterfranken aufgenommen und im August einen Beratungstermin bekommen habe. Bei diesem habe sich ergeben, fuhr er fort, dass der angesprochene Bereich für ein Sanierungsgebiet im Rahmen der Städtebauförderung zu klein sei. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Förderprogramm sei zudem, dass kein Investor oder gewerbliches Interesse dahinter stehe. Zwar sei auch ohne ISEK die Förderung einer Einzelmaßnahme möglich, aber sei es für solche deutlich schwieriger und komplizierter, entsprechende Zuschüsse zu bekommen.
Mit ISEK und einem konzeptionellen Leitfaden, wie etwa einer Altort-Satzung, schieße die Städtebauförderung 60 Prozent der förderfähigen Kosten zu. Auch für Privatleute sei staatliche Förderung möglich.
Derzeit, gab Sedelmayer seine Informationen weiter, seien laut Regierung Fördertöpfe vorhanden, die abgefragt werden könnten. Auch wenn sich die Gemeinde mit dem Umsetzen einzelner der Planungen nicht ewig Zeit lassen könne, so der Bürgermeister weiter, könne man Umfang und Geschwindigkeit durchaus entsprechend der vorhandenen finanziellen Ressourcen gestalten.