Am Mittwoch beendete die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in Würzburg ein dunkelgraues Kapitel der Wissenschaftsgeschichte an der Würzburger Universität: Doktorarbeiten von zweifelhafter Qualität, die am Institut für Medizingeschichte entstanden waren. Vor zwei Jahren hatte die Uni einem Arzt im Südschwarzwald den „Dr.“ aberkannt, dessen Widerspruch gegen die Aberkennung vor einem Jahr abgelehnt. Jetzt klagte der Mediziner gegen die Universität, um die geforderte Rückgabe der Promotionsurkunde abzuwenden. Vergebens.
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