Auf die richtige Bezeichnung kommt es an: Firmen, Selbstständige und sogar Privatpersonen, die zum zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus damit begonnen haben, Gesichtsmasken herzustellen, müssen mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, wenn sie ihr Produkt zum Beispiel "Atemschutzmaske" nennen.
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