Öffentliche Gottesdienste sind nun trotz Corona-Pandemie wieder möglich- doch nicht so wie gewohnt. Öffentliche Eucharistiefeiern wird es im Bistum Würzburg vorerst nicht geben. Bischof Jung erläutert seine Entscheidung in einem Brief an die Gläubigen. Ausschlaggebend sei die Empfehlung des Bayerischen Gesundheitsministeriums, nach dem 4. Mai mindestens noch zwei Wochen auf die Spendung der Heiligen Kommunion zu verzichten.
- Rhön-Grabfeld: Wo werden am Wochenende Gottesdienste gefeiert?
- Lesen Sie auch: Diese Regeln gelten für Gottesdienst in und um Schweinfurt
- Dekan Göttke: "Weit entfernt von unbeschwerten Gottesdiensten"
Der Bischof hat zudem Rahmenbedingungen und Auflagen festgelegt. "Mir ist bewusst, wieviel Mehraufwand das mit sich bringen wird", schreibt Jung. "Ziel unseres gestuften Vorgehens ist auch, erste Erfahrungen zu sammeln." Deshalb bittet er um Rückmeldung – über das Diözesanbüro oder den Dekan, ob die Hygienemaßnahmen vor Ort umgesetzt werden konnten und wie sie von den Gläubigen angenommen worden sind. Nach Christi Himmelfahrt (21. Mai) werde er ein Fazit ziehen, um über eine weitergehende Öffnung zu entscheiden. Bis dahin bittet der Bischof um Geduld und Verständnis für diese Entscheidung, "die ich nicht leichtfertig getroffen habe".
Grundsätzliche Rahmenbedingungen
- Nur nichteucharistische Gottesdienstformen; die Heilige Messe kann weiter über Streaming-Angebote mitgefeiert werden.
- Geeignete Gottesdienstformen: Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung, Feier der Tagzeitenliturgie und Andachten, eucharistische Anbetung.
- Gottesdienstdauer: 60 Minuten
- In kleinen Kirchen: Bankreihen müssen von beiden Seiten frei zugänglich sein.
- Bei wandbündigen Bankreihen: die Gläubigen müssen nacheinander die Bankreihen verlassen und wieder in die Bank zurückkehren; kein aneinander Vorbeigehen oder Übersteigen einer Bankreihe.
Die Auflagen
- Mindestabstand von zwei Metern zwischen zwei Personen im Kirchen- und Altarraum (gilt nicht für Familienmitglieder in gemeinsamer Wohnung).
- Sicherstellung des Mindestabstands: zum Beispiel nur jede zweite und dritte Kirchenbank belegen, Plätze markieren und nummerieren, Sitzplan.
- Keine Menschenansammlungen im Kirchenraum sowie vor dem Kircheneingang.
- Empfohlen wird ein Anmelde- oder anderes Verfahren für die Teilnahme am Gottesdienst.
- Ein- und Ausgang nur über vorgegebene Türen; festgelegte Wege innerhalb der Kirche, Abstände werden auf dem Boden markiert. Emporen bleiben geschlossen.
Teilnahme am Gottesdienst
- Keine Teilnahme bei Fieber und Atemwegsproblemen, Quarantäne oder Kontakt in letzten 14 Tagen vor der Anmeldung zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten.
- Bei Anmeldeverfahren: Pfarrei erstellt für die Zugangskontrolle für jeden Gottesdienst eine Teilnehmerliste.
Einlass in die Kirche
- Kontrolle am Eingang durch Personen, die keiner Risikogruppe angehören (mit Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhen). Wenn möglich: Handdesinfektionsmittelspender am Eingang.
- Bei Bankreihen in der Kirche ist darauf zu achten, dass niemand aufstehen muss, um einen in die Bank zu lassen.
- Während des Gottesdienstes: Kontrolle am Ein-/Ausgang, dass keine weiteren nicht angemeldeten Personen die Kirche betreten.
Gottesdienstablauf
- Mund-Nase-Maske während des Gottesdienstes - außer bei denen, die gerade sprechen (Gebete, Lesung, Evangelium etc.); sehr reduzierter Gemeindegesang, kein Chorgesang. Das Gebetbuch bringt jeder selbst mit.
- Derzeit kein Ministrantendienst; kein Weihrauchfass, kein Buchkuss nach dem Evangelium
- Nach dem Gottesdienst: Bankreihen gründlich reinigen; Kirchenraum lüften
- Gottesdienste im Freien: bis zu 50 Personen erlaubt; Mindestabstandregeln einhalten
Verlassen der Kirche
- Reihenweise geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln; festgelegte Ausgangspforte, die geöffnet bleibt, damit kein Türgriff angefasst wird.
- Keine Ansammlungen vor der Kirche
- Lesen Sie auch: Lieber kein Gottesdienst als Gläubige wegschicken