Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg: Grundsteuererklärung nicht abgegeben? Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie die Abgabefrist nicht eingehalten haben

Würzburg

Grundsteuererklärung nicht abgegeben? Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie die Abgabefrist nicht eingehalten haben

    • |
    • |
    Alle Häuser, Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Nutzflächen müssen deutschlandweit neu erfasst und bewertet werden. Dafür müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. 
    Alle Häuser, Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Nutzflächen müssen deutschlandweit neu erfasst und bewertet werden. Dafür müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben.  Foto: Bernd Settnik, dpa

    Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Bis einschließlich 15. Januar wurden in Bayern über 3,5 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, so das Bayerische Landesamt für Steuern. Das klingt viel, es sind aber gerade einmal 55 Prozent der abzugebenden Erklärungen. Das heißt, fast die Hälfte muss sich jetzt sputen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden