Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Bis einschließlich 15. Januar wurden in Bayern über 3,5 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, so das Bayerische Landesamt für Steuern. Das klingt viel, es sind aber gerade einmal 55 Prozent der abzugebenden Erklärungen. Das heißt, fast die Hälfte muss sich jetzt sputen.
Würzburg