Aus der mit Jahresbeginn 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform resultierte unter anderen einer der Tagesordnungspunkte der jüngsten Sitzung des Gemeinderates in Erlabrunn. Wie zu erwarten, ist damit für die örtlichen Grundstückseigentümer eine Änderung der Hebesätze verbunden. Die Beschlussfassung der Satzung erfolgte einstimmig.
Erlabrunn