Die Gemeinde plant, das vorhandene Gewerbegebiet Fahrental am östlichen Ortseingang deutlich zu erweitern. Auch größere Betriebe, die auf Schwerlastverkehr angewiesen sind, sollen die Möglichkeit erhalten, sich hier anzusiedeln. Nun wurde das Vorhaben erstmals ausführlich im Gemeinderat vorgestellt: Noch ist jedoch unklar, ob der Artenschutz die Planungen stören könnte. Erst im Frühjahr ist eine Begehung des Gebiets möglich, erklärte Stadtplaner Michael Öchsner vom Ingenieurbüro Auktor bei der Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs.
Die Gemeinde hatte schon vor drei Jahren ein Gutachten beauftragt, um das Gelände nach Bauten des Feldhamsters abzusuchen. Zumindest der bei den Planern gefürchtete Nager ist demnach dort nicht anzutreffen. Dennoch muss das Gebiet nochmals überprüft werden. Laut Landratsamt ist es ein mögliches Verbreitungsgebiet. Damit ist eine weitere Begehung erforderlich. Außerdem soll der Blick auf mögliche Fledermausvorkommen, Eidechsen, Schlingnattern und am Boden und in Baumhöhlen brütende Vögel gerichtet werden. Liegen die Ergebnisse vor, könnte, so Öchsner, etwa Mitte das Jahres die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Bürger erfolgen.
Stichstraßen schon eingeplant
Mit einer Größe von 36 000 Quadratmetern ist die Erweiterung des Fahrentals die mit Abstand größte Gewerbefläche in Güntersleben. Ursprünglich sollte das Gebiet sogar noch deutlich größer werden. Schon jetzt sind Stichstraßen eingeplant, die Erweiterungen nach Osten und Westen ermöglichen. Der Gemeinderat steht geschlossen hinter dem Vorhaben.
Um das Gewerbegebiet dennoch möglichst verträglich für Umwelt und Landschaftsbild zu gestalten, sind im Bebauungsplan mehrere Vorgaben zu finden. Zum Teil ist nur eine zweigeschossige Bebauung und eine Begrenzung der Höhe auf 15 Meter gestattet. Übergroße Baukörper soll es nicht geben. Auch sollen die Bauherren auf spiegelnde, glänzende oder grelle Fassaden und große Werbeanlagen verzichten. Für die Beleuchtung auf dem Betriebsgelände ist eine insektenfreundliche Gestaltung vorgeschrieben. Die Lampen müssen nach oben geschlossen sein und dürfen sich maximal auf bis zu 60 Grad aufheizen. Einzelhandel ist ganz ausgeschlossen.
Einer möglichst verträglichen Einbettung des Gebiets sind jedoch auch Grenzen gesetzt. Der Stadtplaner sieht etwa nur einen geringen Spielraum, der Anregung Marianne Scheu-Helgerts (UBG) entgegenzukommen, die versickerungsfähige Oberflächenbeläge vorschlug.
"Das ist schwierig, weil das Wasserwirtschaftsamt dann massiv widersprechen wird", erklärte Öchsner. Dies sei höchstens in einem reinen Wohngebiet denkbar. In einem Gewerbegebiet dagegen sei mit Lkw-Verkehr und abgestellten Baumaschinen zu rechnen.
Kraftakt für die Gemeinde
Für die Gemeinde bedeutet die Erschließung einen Kraftakt. "Die Erschließung wird nicht billig, sie wird eine große Hausnummer", ist sich UBG-Rat Erich Weißenberger sicher. Um die Kosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen, möchte er die Erschließung in Bauabschnitte aufteilen. Das Gelände ist zum Teil recht steil – auf einem Teilstück der Straße ist mit einer Steigung von neun Prozent zu rechnen. Sie soll zudem eine Breite von sieben Metern und am Rand Standstreifen für Lkw erhalten.
Der Fußweg muss zum Teil getrennt geführt werden. Dies ist nötig, um alte Hecken und Bäume zu schonen. Auch ist schon ab einer Tiefe von zwei Metern mit Fels zu rechnen. Ferner ist derzeit noch unklar, ob der Wasserdruck ausreicht, um auch die Gebäude auf dem höchsten Punkt zu versorgen.
