Die eigenen vier Wände sind ein elementares Bedürfnis - auch für behinderte Mitmenschen. 2006 wurde dies offiziell in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, der 2009 auch die Bundesrepublik beigetreten ist. Damit verpflichtete sich Deutschland zu gewährleisten, dass auch behinderte Menschen eine Wahlfreiheit haben, wo und mit wem sie zusammenleben wollen und nicht in besonderen Wohnformen leben müssen. Entsprechend wurden die Sozialgesetze geändert. Es gilt seitdem das Prinzip, dass ambulante Hilfen stationären vorzuziehen seien. Doch inwieweit ist das im wirklichen Leben angekommen?
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