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Thüngersheim: Kahlschlag in Thüngersheim: Kompromiss gibt Rätsel auf

Thüngersheim

Kahlschlag in Thüngersheim: Kompromiss gibt Rätsel auf

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    Geschätzt sechs Hektar Wald sind mittlerweile in Thüngersheim für die Erweiterung eines Steinbruchs geschlagen. 
    Geschätzt sechs Hektar Wald sind mittlerweile in Thüngersheim für die Erweiterung eines Steinbruchs geschlagen.  Foto: Herbert Ehehalt

    Eine Fläche von geschätzt sechs Hektar Wald ist mittlerweile in Thüngersheim (Lkr. Würzburg) gerodet. Eine Baustoff-Firma möchte hier ihren Steinbruch erweitern. Die Rodungen stoßen auf viel Kritik. Naturschützer zweifeln die artenschutzrechtliche Prüfung an. Die Kreisgruppe Würzburg des Bund Naturschutz fordert gar einen sofortigen Stopp der Rodungen. 

    Vermittlungsgespräch im Landratsamt

    Landrat Eberhard Nuß wollte vermitteln und bat am vergangenen Freitag den Kreisvorsitzenden des Bund Naturschutzes und die Chefs der Baustoff-Firma zum Gespräch ins Landratsamt. Anschließend sprach Nuß in einer Pressekonferenz von einem Kompromiss, der gefunden wurde. Die Firma Benkert wolle erst einmal nur fünf der 9,8 Hektar großen und vom Landratsamt genehmigten Abbaufläche roden. "Mehr brauchen wir im Moment auch nicht", sagte Juniorchef Otto Benkert. Unmittelbar im Anschluss an die Pressekonferenz erklärte BN-Geschäftsführer Steffen Jodl, dass die Kreisgruppe diesen Kompromiss nicht mittragen werde. 

    Inzwischen zeigt sich aber, dass mehr als fünf Hektar Wald im Moment auch gar nicht gerodet werden dürfen. Denn, wie die Pressestelle des Landratsamtes Würzburg auf Nachfrage mitteilt, „muss die Erstaufforstung Zug um Zug mit den Rodungsteilschritten erfolgen“. Im Hinblick darauf lägen die Voraussetzungen für die Rodung von 5,86 Hektar Wald vor. Das bedeutet, mehr Wald als diese 5,86 Hektar hätte die Baustoff-Firma im Moment sowieso nicht schlagen dürfen. Genau diese fünf Hektar bezeichnete Landrat Eberhard Nuß vergangenen Freitag als "Kompromiss". 

    Untere Naturschutzbehörde wurde nicht beteiligt

    Die Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs wurde 2009 erteilt und jeweils 2012 und 2015 verlängert. Sie sieht vor, dass die gerodete Fläche im Verhältnis eins zu eins auszugleichen ist. Bei den jeweiligen Verlängerungen wurde die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes nicht beteiligt. Bevor die Firma Benkert weiter rodet, soll nun die vom Bund Naturschutz geforderte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nachgeholt werden, so Nuß. 

    Derzeit prüft das Landratsamt noch, ob für die Rodungen eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich gewesen wäre. Der Bund Naturschutz hält diese für nötig, weil durch die Rodungen geschützte Tier-, Pflanzen- und Vogelarten Schaden nehmen könnten. Bis jetzt steht nur fest, dass die Firma Benkert eine solche Ausnahmegenehmigung nicht beantragt hat.  

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