Erleichterung bei der angeklagten Schwester Juliana Seelmann, Freude unter zahlreichen Vertretern der Kirche und Flüchtlingshilfe im Gerichtssaal: Das Landgericht Würzburg sah in zweiter Instanz nichts mehr Verwerfliches im Handeln der Ordensfrau. Die hatte im Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) zwei aus Italien geflüchteten Zwangsprostituierten aus Nigeria Kirchenasyl geboten – trotz eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnten Asylantrags.
Würzburg