Die zum zweiten Mal durchgeführte Kirchenverwaltungswahl in der katholische Pfarrgemeinde St. Peter und Paul in Rimpar im Landkreis Würzburg ist noch nicht zu Ende. Die Wahl fand im November 2019 zwar statt. Doch auf der Homepage der Pfarrgemeinde wird bislang nur der hauptamtliche Vorsitzende der Kirchenverwaltung (KV) genannt. Das ist immer der Ortspfarrer - in Rimpar also Dariusz Kruszynski. Die Namen der gewählten ehrenamtlichen KV-Mitglieder sind auf der Seite noch nicht aufgeführt. Indes lässt die Bistumsleitung derzeit eine aktuelle Beschwerde von einem externen Kirchenrechtler prüfen.
Wahlausschuss sah Einspruch als unbegründet an
Bereits zur ersten offiziellen Wahl im November 2018, als im gesamten Bistum Würzburg KV-Wahlen stattfanden, hatte es in Rimpar Einsprüche gegeben. Daraufhin ließ die Bistumsleitung die Angelegenheit extern prüfen. Das Ergebnis: Im April 2019 wurde die Wahl annulliert, der Wiederholungstermin für November 2019 festgelegt.
Die neue Beschwerde stellten zwei ehemalige KV-Mitglieder, die dem Gremium von 2012 bis 2019 angehörten. Im November hatten sie sich erneut zur Wahl gestellt, aber nicht genügend Stimmen erhalten. Ihre Beschwerde richtet sich nun gegen eine Entscheidung des Wahlausschusses. Dieser hatte einen direkt nach der Wiederholungswahl eingereichten Einspruch von ihnen als unbegründet zurückgewiesen. Die beiden ehemaligen KV-Mitglieder nahmen dies nicht hin, legten Beschwerde ein - und regten gleichzeitig eine externe Überprüfung an.
Diesen Wunsch hat die Bistumsleitung erfüllt. Erneut schaut sich also ein Anwalt für Kirchenrecht die Rimparer Abläufe an und prüft, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Dekret des Bischofs: Der alte Wahlausschuss führt Wiederholungswahl durch
Auslöser für Einspruch und Beschwerde ist ein im Diözesanblatt veröffentlichtes Dekret des Bischofs. Nachdem die erste Wahl annulliert worden war, legte Franz Jung fest, dass der 2018 gebildete Wahlausschuss weiter im Amt sei und für die ordnungsgemäße Durchführung der Wiederholungswahl in 2019 sorgen soll. Seine Entscheidung sei "unanfechtbar".
Bereits Ende August aber erreichte Generalvikar Thomas Keßler ein Brief, in dem ein Rimparer Bürger darauf hinwies, dass das Dekret des Bischofs missachtet und ein neuer Wahlausschuss gebildet worden sei. Dem Ausschuss gehörten nun vier Pfarrgemeinderatsmitglieder an. Zuvor waren es nur zwei und - für die Ausgewogenheit - zwei Mitglieder der Kirchenverwaltung. Nach der Wiederholungwahl reichten die beiden nicht mehr gewählten ehemaligen KV-Mitglieder diesbezüglich ihren Einspruch ein.
Bistumsleitung: Externe Prüfung soll größtmögliche Unabhängigkeit gewährleisten
Falls die Bistumsleitung nach der Prüfung anordnet, dass die Wahl erneut ungültig ist, müssten die Gemeindemitglieder von St. Peter und Paul ein drittes Mal ihre Stimmen abgeben. Warum eine externe Prüfung überhaupt nötig ist? Auf Nachfrage heißt es aus dem Ordinariat: "Um eine größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten." Die im November gewählten KV-Mitglieder könnten jedoch ihre Aufgabe wahrnehmen - und also auch auf der Homepage bekannt gegeben werden.