Mit ihrer Popularklage gegen Regelungen des Landtagswahlrechts sind vier Unterfranken, darunter drei Politiker der Grünen, gescheitert. Nach Ansicht der Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof verstößt es nicht gegen die Verfassung, dass Unterfranken aktuell - rein zahlenmäßig - schlechter im Maximilianeum vertreten ist als andere Regierungsbezirke.
Würzburg/München