Noch ist nichts entschieden. Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in dieser Woche nach der mündlichen öffentlichen Verhandlung am vergangenen Freitag jetzt die seit 2017 anhängige Berufung der Kläger gegen ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2015 abgewiesen. Doch der Würzburger Anwalt der Kläger, Johannes Bohl, zeigt sich davon unbeeindruckt.
Würzburg