Alte Holzöfen, die außer Betrieb genommen wurden, weil sie die aktuellen Emissionsgrenzwerte überschreiten, dürfen bis Ende des Winters wieder betrieben werden, wenn dadurch eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden kann. Der entsprechenden Ankündigung durch die Staatsregierung folgt nun die Allgemeinverfügung des Landratsamts Würzburg. Die Sonderregel gilt bis Ende April 2023.
Landkreis Würzburg