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Würzburg: Landtagskandidaten Jungbauer und Behr: Grundwasserschutz ja, aber mit sachlicher Debatte

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Landtagskandidaten Jungbauer und Behr: Grundwasserschutz ja, aber mit sachlicher Debatte

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    Andrea Behr (Würzburg) und Björn Jungbauer (Landkreis Würzburg) informieren sich bei Landrat Thomas Eberth über die geplante Wasserschutzgebietserweiterung der Zeller Quellen. 
    Andrea Behr (Würzburg) und Björn Jungbauer (Landkreis Würzburg) informieren sich bei Landrat Thomas Eberth über die geplante Wasserschutzgebietserweiterung der Zeller Quellen.  Foto: Matthias Ernst

    Das Wasserschutzgebiet um die Zeller Quellen soll nach den Plänen der Trinkwasserversorgung Würzburg (TWV) von aktuell acht auf 66 Quadratkilometer ausgedehnt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landtagskandidaten Björn Jungbauer (CSU), der auch folgende Informationen entnommen sind. Um die Trinkwasserversorgung von Würzburg zu sichern, soll das Wasserschutzgebiet daher auf Wunsch der TWV großflächig auf den Gemarkungen der Gemeinden Altertheim, Eisingen, Helmstadt, Hettstadt, Höchberg, Waldbüttelbrunn, Waldbrunn, Zell und der baden-württembergischen Gemeinde Großrinderfeld ausgewiesen werden.

    Aufgrund der öffentlichen Debatte und der Tragweite des Vorhabens sei es den beiden Direktkandidaten der CSU für die Bayerische Landtagswahl am 8. Oktober, Andrea Behr (Würzburg) und Björn Jungbauer (Landkreis Würzburg) wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sie suchten deshalb das Gespräch mit Landrat Thomas Eberth. "Es wird derzeit leider von einigen Akteuren offensichtlich fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass die Schutzgebietsausweisung durch den Landrat verzögert wird", so Behr. "Das widerspricht den Tatsachen und sorgt für Unsicherheit bei den Menschen vor Ort", so die Landtagskandidatin weiter. Mitte Mai hatte Landrat Eberth in einem Gespräch mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der betroffenen Landkreisgemeinden erörtert, wie man zusammen mit der Vorhabenträgerin eine Lösung herbeiführen kann.

    "Dabei wurde einvernehmlich mit der TWV als Vorhabenträgerin vereinbart, dass der ins Verfahren eingebrachte Vorschlag einer Wasserschutzgebietsverordnung überarbeitet und Missverständlichkeiten aufgeklärt werden sollen", so Andrea Rothenbucher, erste Bürgermeisterin aus Hettstadt und Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetags im Landkreis. Dieses gemeinsame Vorgehen reduziere die Gefahr von massenhaften Einsprüchen im weiteren Verfahren der Schutzgebietsausweisung, so Rothenbucher. 

    Für die Menschen in den betroffenen Gemeinden brauche es klar verständliche Regelungen: "Nur so werden die umfangreichen Einschränkungen auch akzeptiert und die Gefahr, dass das weitere Verfahren durch Klagen verzögert wird, sinkt erheblich", sagt Jungbauer. Nicht verständlich sei für Jungbauer, warum es Landwirten zukünftig nicht mehr möglich sein sollte, besten Mutterboden auf ihre Äcker zur Bodenverbesserung aufzubringen.

    Seit 125 Jahren läuft die Wasserversorgung der Stadt Würzburg teilweise über die Zeller Quellen. Landrat Eberth betont, er könne verstehen, dass die Zeller Quellen weiter angemessen geschützt werden müssen. Zumal auch künftige Generationen vom Wasser in dem Reservoir der wasserführenden Schichten im westlichen Landkreis versorgt werden könnten. "Die Versorgung ist gesichert. Daher ärgert mich die Stimmungsmache und das Verbreiten von falschen Behauptungen, dass dies nicht der Fall sei", so Eberth weiter. "Keiner möchte das Wasserschutzgebiet verhindern. Die Umsetzung muss jedoch so gestaltet werden, dass der Trinkwasserschutz kein bedingungsloses KO Kriterium für die weitere Entwicklungen der betroffenen Gemeinden und des Eigentums der Bürgerinnen und Bürger dort wird", so Jungbauer.

    Würde die Verordnung wie im Entwurfstext geplant kommen, gäbe es viele Hindernisse zur Weiterentwicklung der Gemeinden im westlichen Landkreis, sagt Rothenbuchter: "Eine Ausweisung von Neubau- oder Gewerbegebieten wäre in der weiteren Schutzzone III B nur schwer möglich und mit unkalkulierbaren Mehrkosten für die Kommunen, und im weiteren auch für Bauwerber verbunden." Man benötige stattdessen einen fachlich fundierten, angemessenen und notwendigen Schutz. Dies ist in den Augen der beiden Landtagskandidaten Aufgabe der Fachstellen und Behörden und nicht die von Privatpersonen oder von Initiativen. Durch diese gelte es dann zu klären, ob und in welchem Umfang die beiden großen Vorhaben – Deponie in Helmstadt und Gipsabbau bei Altertheim – im geplanten Wasserschutzgebiet möglich sind.

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