Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat das 1925/26 unter tatkräftiger Beteiligung der Bevölkerung errichtete Gebäude als Nachtrag in die Liste der schützenswerten Baudenkmäler aufgenommen. Es sei, so die Begründung, ein wichtiges Zeugnis der kirchlichen Sozialfürsorge der Zwischenkriegszeit. Damit bedürfen bauliche Veränderungen an dem späthistoristischen Gebäude im Heimatstil zusätzlicher Absprachen mit dem Denkmalschutz und sie müssen denkmalpflegerische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Rottendorf